09.07.2015 – Pressemitteilung: „Staaten müssen Religionsfreiheit garantieren“

EU-Parlament drängt sudanesische Regierung zum Schutz von Minderheiten / 100 Parlamentarier starten Aufruf

Das EU-Parlament fordert am Donnerstag die sofortige Freilassung der Pfarrer Michael Yat und Peter Yen Reith aus der Haft des sudanesischen Regimes. Im Sudan werden religiöse Minderheiten systematisch verfolgt, der Glaubensübertritt vom Islam steht unter Strafe. Die Europaabgeordneten rufen die sudanesische Regierung dazu auf, das Rechtswesen des Landes zu reformieren und an internationale Menschenrechtsstandards anzupassen.

„Das Recht auf Religionsfreiheit gehört zu den universellen Menschenrechten“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Arne Lietz, der im EU-Parlament im Ausschuss für Menschenrechte aktiv ist. „In den letzten Jahren hat die Verfolgung von Menschen wegen ihres Glaubens oder ihres Nichtglaubens stark zugenommen. Dem können wir nicht untätig gegenüberstehen. Jeder Staat hat die Verantwortung, das Recht auf Religionsfreiheit für alle Menschen auf seinem Territorium zu garantieren.“

In einem offenen Brief fordern 100 Abgeordnete des Europäischen Parlamentes den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit als Menschenrecht. Der überparteiliche Appell tritt für einen besseren Schutz aller religiösen Minderheiten ein. Anlass des Aufrufs ist die Häufung von Verfolgung aus Gründen des Glaubens in den letzten Monaten, etwa durch die Terroristen des „Islamischen Staat“ in Syrien und Irak.

Die Europaabgeordneten rufen ihre Kollegen in den 28 nationalstaatlichen Parlamenten dazu auf, sich ihrem Appell anzuschließen. „Wir sind der Überzeugung, dass das Recht auf Religionsfreiheit weltweit und auf allen internationalen Ebenen verteidigt werden muss“, sagt Arne Lietz. „Es geht darum, ein Zeichen gegen die Verfolgung von Menschen zu setzen, die aufgrund ihres Glaubens oder Nichtglaubens Repressionen erleiden müssen.“

Das Recht auf Religionsfreiheit gehört zu den universellen Menschenrechten. Es wurde im Jahr 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben und ist Teil vieler nationaler Verfassungen und internationaler Abkommen. Dennoch leben rund drei Viertel der Weltbevölkerung in Ländern, in denen die freie Religionsausübung gefährdet ist.